AGBs
1. Allgemeines
Unsere AGB gelten bei Auftragserteilung als anerkannt. Sollte eine der Klauseln der AGB unwirksam sein oder werden, so werden die verbleibenden Klauseln davon nicht berührt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die AGB gelten ab 31.01.2013. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen ausschließlich zwischen Unique-Webdesign, Max David Bandow, Bgm.-Geier-Straße 50, 86668 Karlshuld und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
2. Auftrag
2.1 Schriftlich vereinbarte Aufträge haben Gültigkeit. Mündliche Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistung freibleibend. Technische Änderungen werden ausdrücklich vorbehalten.
2.2. Unique-Webdesign ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
2.3. Die AGB liegen allen Vereinbarungen, Angeboten und Lieferungen zugrunde; sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt und werden durch etwaigen Handelsbrauch, stillschweigende Vereinbarung oder Duldung nicht aufgehoben. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind unverbindlich, auch wenn Unique-Webdesign ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Unklarheiten der Auftragserteilung gehen zu Lasten des Käufers. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2.4. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit Unique-Webdesign erteilen.
2.5. Schließt der Kunde keinen Pflege-/Wartungsvertrag bei Unique-Webdesign ab, ist der Auftraggeber für Pflege und Wartung des Projekts allein verantwortlich. Auf Sicherheitslücken oder Fehler muss Unique-Webdesign in diesem Fall nicht hinweisen.
3. Urheberrecht und Nutzungsrecht
3.1. Alle Urheberrechte an der Dienstleistung verbleiben bei Unique-Webdesign.
3.2. Jeder an Unique-Webdesign erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB. Für die Entwürfe und Werkzeichnungen von Unique-Webdesign als persönliche geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist oder wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Unique-Webdesign insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu.
3.3. Nur für den ausgewählten Entwurf überträgt Unique-Webdesign die vereinbarten Nutzungsrechte dem Auftraggeber. Die anderen Entwürfe dürfen vom Käufer weder verwendet noch weitergegeben werden und bleiben Eigentum von Unique-Webdesign . Für diese Entwürfe gilt: Jede Nachahmung, auch von Teilen oder Details, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Unique-Webdesign , eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart. Die Folgeschäden für Unique-Webdesign sind daraus allerdings noch nicht geregelt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
3.4. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
3.5. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Unique-Webdesign.
3.6. Unique-Webdesign hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden und darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Unique-Webdesign zum Schadensersatz.
3.7. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Sollte er entgegen seiner Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Unique-Webdesign von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Für fremde Vorlagen, die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen 4 Wochen nicht abgefordert sind, übernimmt Unique-Webdesign keine Haftung.
3.8. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von Unique-Webdesign angefertigt werden, verbleiben bei Unique-Webdesign . Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Unique-Webdesign schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
4. Vergütung
4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Falls nichts anderes vereinbart ist, besteht eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei neuen Verbindungen oder sehr hohen Rechnungssummen kann Voraus- oder Abschlagszahlung bis zu 50% verlangt werden. Die Zahlung des Rechnungsbetrags hat in Euro ohne Abzug auf eines der Konten von Unique-Webdesign zu erfolgen.
4.2. Liefer- oder Versandkosten der fertigen Leistungen sind nicht enthalten und werden extra berechnet.
4.3. Bei Angebotserstellung nicht absehbare Mehrarbeit durch fehlerhafte Angaben oder aufgrund überdurchschnittlich vieler Änderungswünsche wird nach unserem Agenturstundensatz berechnet.
4.4. Im Falle des Zahlungsverzugs oder wenn die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage steht, ist Unique-Webdesign berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen, gleichgültig, welches Zahlungsziel hierfür vereinbart war. Für geleistete Dienstleistungen gilt in diesem Fall eine Schadensersatzpflicht Unique-Webdesign gegenüber. Uns bleibt das Wahlrecht vorbehalten, auch den Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangen wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung, beträgt dieser 25% des Kaufpreises. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Gerät der Käufer in Verzug, so wird Unique-Webdesign , von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe des jeweiligen Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank berechnen. Verzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn Unique-Webdesign eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist. Wechsel und Schecks werden unter üblichen Vorbehalten angenommen und gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Etwaige Einziehungs- und Nebenkosten trägt der Käufer.
4.5. Zur Zahlung verpflichtet ist der Auftraggeber sowie gesamtschuldnerisch derjenige, der den Auftrag im fremden Namen, mündlich, schriftlich, unterschriftlich oder durch konkludentes Handeln erteilt.
4.6. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist Unique-Webdesign berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
4.7 Unique-Webdesign ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Unique-Webdesign verpflichtet sich Preisänderungen per E-Mail mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten mitzuteilen.
5. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
5.1 Unique-Webdesign ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.
5.2 Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch Unique-Webdesign oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
5.3 Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen.
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
Unique-Webdesign ist bei Verträgen, die eine Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwölf Monaten haben, frühestens nach einem Monat berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag sich um eine bestimmte Zeit verlängert hat.
Unique-Webdesign ist bei Verträgen, die eine Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von mehr als zwölf Monate und bis zu vierundzwanzig Monate haben, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende zu kündigen.
Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
5.4 Nach Beendigung des Vertrages mit dem Kunden, wird die Domain dem Kunden übertragen. Eine Freigabe der Domain muss vom Kunden schriftlich beantragt werden.
5.5 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
6. Pflegevertrag
6.1 Definition der Pflege
Unter Pflege fällt die regelmäßige Neuerung der vertragsgegenständlichen Website durch Aktualisierung und/oder Ergänzung der Daten. Der Auftraggeber kann hierzu während der Laufzeit dieses Vertrags, Unique-Webdesign neue Daten in digitaler oder sonstiger unaufbereiteter Form, analoger Form (insbesondere Bildmaterial, Schriftstücke) vorlegen, die Unique-Webdesign dann in die vertragsgegenständliche Website einstellt. Wird im Vertrag nichts anderes vereinbart, so stehen dem Auftraggeber 30 Minuten im Monat zur Pflege bei Unique-Webdesign zur Verfügung. Werden diese 30 Minuten im Monat nicht genutzt, hat dies keine Auswirkungen auf die vereinbarte Vergütung. Entsteht voraussichtlich höherer Aufwand, so wird nach Rücksprache mit dem Auftraggeber ein Stundensatz von 50 € verrechnet.
6.2 Ausschluss von Leistungen
6.2.1 Neugestaltung der Website
Wünscht der Auftraggeber eine Umgestaltung der Basisversion der ursprünglichen Website mit der Folge, dass die neue Dateneinstellung nicht lediglich eine Ergänzung oder Aktualisierung dieser bereits bestehenden Website darstellt, sondern es sich vielmehr um die Gestaltung eines neuen Werks, in erster Linie eines neuen Designs sowie einer anderen gestalterischen Struktur, handelt, so wird dies nicht von den Bedingungen dieses Vertrags erfasst. Unique-Webdesign steht es in diesem Fall frei, dieses Anliegen unter Angabe von Gründen schriftlich abzulehnen oder dem Auftraggeber Webdesign-Leistungen im Rahmen eines neuen Vertrags mit anderen Konditionen anzubieten.
6.2.2 Installation der Website
Unterstützung des Auftraggebers bei der Installation der Website sowie Durchführung von Einweisungen und Schulungen müssen gesondert vereinbart werden. Diese Leistungen werden von diesem Vertrag nicht erfasst.
6.2.3 Fehlerverursachung
Unique-Webdesign wird keine Unterstützung bei der Beseitigung von nicht von ihm zu vertretenden Fehlern und Störungen leisten, die durch das Einwirken fremder (nicht zu dem Unternehmen des Auftraggebers gehörender) Dritter, höhere Gewalt sowie durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Auftraggebers verursacht werden. Die Beseitigung dieser Fehler und Störungen kann jedoch gegen gesondertes Entgelt vereinbart werden.
6.3 Pflichten von Unique-Webdesign
6.3.1 Unique-Webdesign wird während der Laufzeit dieses Vertrags, die ihm von dem Auftraggeber übergebenen bzw. zur Verfügung gestellten Daten in die Website einstellen.
6.3.2 Rechtzeitige Einstellung des Datenmaterials
Unique-Webdesign ist verpflichtet, das Datenmaterial in angemessener Zeit einzustellen. Kommt Unique-Webdesign mit dieser Verpflichtung in Verzug und ist dadurch die Aktualisierung nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt möglich, so ist der Auftraggeber nach erfolgloser Fristsetzung zur Leistung berechtigt, die Vergütung entsprechend zu ermäßigen oder bei zweimaliger fruchtloser Fristsetzung insgesamt vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber kann Unique-Webdesign jedoch nur dann wirksam in Verzug setzen, wenn der Auftraggeber selbst den vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten nachgekommen ist, insbesondere das Datenmaterial rechtzeitig bereit gestellt hat.
6.4 Pflichten des Auftraggebers
6.4.1 Bereitstellen von Daten
Der Auftraggeber kann während der Laufzeit dieses Vertrags, Unique-Webdesign neue Daten in digitaler und/oder sonstiger Form (beispielsweise Fotos, Schriftstücke) vorlegen, die Unique-Webdesign dann in die vertragsgegenständliche Website einstellt.
6.4.2 Grundlose Fehlermeldungen
Sofern sich nach einer von dem Auftraggeber erfolgten Fehlermeldung herausstellt, dass keine Pflegeleistung nach den vorstehenden Bedingungen erforderlich war, und Unique-Webdesign dies nachweisen kann, so ist der Auftraggeber zum Ersatz der nutzlos erbrachten Aufwendungen von Unique-Webdesign verpflichtet. Bei der Berechnung der Aufwendungen werden die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Stundensätze sowie Reisekosten- und Spesenberechnungen von Unique-Webdesign zugrunde gelegt.
6.4.3 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Durchführung der Pflege erforderlichen Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und für Unique-Webdesign unentgeltlich erbracht werden. Der Auftraggeber wird Unique-Webdesign nach besten Kräften bei der Suche nach der Störungsursache unterstützen. Insbesondere stellt der Auftraggeber Personalressourcen und Zeit bei sich zur Verfügung, wenn Unique-Webdesign die Pflegeleistungen bei dem Auftraggeber durchführt. Er stellt einen qualifizierten Ansprechpartner zur Verfügung, der Unique-Webdesign während der Durchführung von Pflegeleistungen Fragen beantwortet. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur regelmäßigen Durchführung und Erstellung von erforderlichen Datensicherungen.
6.5 Datenschutz und Geheimhaltung
6.5.1 Datengeheimnis
Unique-Webdesign wird nicht allgemein bekannte Informationen und Daten, die ihm im Rahmen der Durchführung dieses Vertrags zur Kenntnis gelangen und von dem Auftraggeber entsprechend gekennzeichnet sind, vertraulich behandeln. Die Mitarbeiter von Unique-Webdesign sind zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.
6.5.2 Datenschutzweisungen
Der Auftraggeber wird Unique-Webdesign Art und Umfang der für die Erbringung der vereinbarten Pflegeleistung erforderlichen Verarbeitung und Nutzung von Daten des Auftraggebers sowie die zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutze dieser Daten schriftlich mitteilen. Der Auftraggeber wird Unique-Webdesign eine entsprechende Weisung schriftlich erteilen. Unique-Webdesign darf die Daten des Auftraggebers nur im Rahmen dieser Weisung verarbeiten oder nutzen. Falls eine solche schriftliche Weisung Unique-Webdesign nicht oder nicht entsprechend der genannten Mitteilung erteilt wird, ist Unique-Webdesign von seiner Verpflichtung zur Erbringung der Pflegeleistungen befreit.
6.6 Rechte an der Website
Der Auftraggeber sichert zu, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Datenmaterial frei von Rechten Dritter ist. Die erbrachten Leistungen von Unique-Webdesign sind auf die Nutzung für das Internet beschränkt. Soweit Urheberrechte entstehen, räumt Unique-Webdesign dem Auftraggeber hieran ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht wie folgt ein: Unique-Webdesign räumt dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht auf Bearbeitung des übersandten Bild- und/oder Textmaterials für die Laufzeit dieses Vertrags ein. Hiervon umfasst ist das Recht des Auftraggebers, das seitens von Unique-Webdesign zur Verfügung gestellte Material in die Website einzupflegen und online zu schalten. Unique-Webdesign wird das überlassene Material und sämtliche Kopien bei Vertragsbeendigung vernichten bzw. gegebenenfalls löschen. Auf Verlangen des Auftraggebers wird Unique-Webdesign dies schriftlich bestätigen.
6.7 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Vor einer solchen Kündigung ist eine Abmahnung erforderlich, es sei denn, ein Erfolg ist nicht zu erwarten oder das Vertrauensverhältnis ist so nachhaltig gestört, dass eine sofortige Beendigung des Vertrags gerechtfertigt erscheint. Als wichtiger Grund gilt für beide Parteien insbesondere,
– wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird, gegen sie ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt und nicht als unbegründet abgelehnt ist oder die Durchführung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird;
– wenn die andere Partei Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung auf schriftliche Aufforderung des Vertragspartners nicht innerhalb einer angemessenen Frist von zehn Werktagen beendet wird. Eine Abmahnung bzw. Fristsetzung ist entbehrlich, sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund der Schwere des Pflichtverstoßes unzumutbar erscheint, ein Erfolg nicht zu erwarten ist oder eine sofortige Kündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt erscheint, wobei im Falle eines Mangels Unique-Webdesign regelmäßig ein zweimaliges Nachbesserungsrecht zusteht. Eine fristlose Kündigung kommt grundsätzlich nicht in Betracht, sofern diese Vertragspflichtverletzung unwesentlich ist, so dass nach Abwägung aller Umstände eine fristlose Kündigung nicht als angemessen erscheint.
Weiterhin hat Unique-Webdesign das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung um mehr als zwei Monate in Verzug ist. Für den Auftraggeber besteht ein Recht zur außerordentlichen Kündigung außerdem im Falle der Entgelterhöhung mit einer Frist von zwei Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Entgelterhöhung.
6.8 Vergütung und Preiserhöhungen
Die Höhe der Vergütung wird im Vertrag geregelt.
Unique-Webdesign ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Unique-Webdesign verpflichtet sich Preisänderungen per E-Mail mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten mitzuteilen.
6.9 Fälligkeit
Die Vergütung ist jeweils fällig 10 Tage nach Eingang der Rechnung bei dem Auftraggeber.
6.10 Datenfernübertragung
Soweit Unique-Webdesign die Pflege durch Techniken der Datenfernübertragung erbringt, stellt der Auftraggeber auf seine Kosten die geeigneten Geräte und Programme betriebsbereit zur Verfügung und unterhält diese.
6.11 Wegfall der Leistungspflichten
Werden technische Änderungen von dem Auftraggeber oder Dritten an der vertragsgegenständlichen Website vorgenommen, unterliegt sie nur dann dem definierten Leistungsgegenstand, soweit Unique-Webdesign der Änderung schriftlich zugestimmt hat. Der Auftraggeber ist jedoch jederzeit berechtigt nachzuweisen, dass die Änderungen keinen Einfluss auf die vertragsgegenständliche Leistung von Unique-Webdesign haben. Unique-Webdesign ist von seiner Verpflichtung zur Erbringung der Pflegeleistung befreit, falls der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht termingerecht und ausreichend nachkommt.
6.12 Allgemeine Vorschriften
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt. Ansprüche aus der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien kann der Auftraggeber nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Unique-Webdesign abtreten. Erfüllungsort ist der Sitz von Unique-Webdesign. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Unique-Webdesign, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentliches Rechts ist. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichende oder ergänzende Bedingungen sowie Änderungen dieser Bedingungen einschließlich dieser Schriftformklausel gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
7. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
7.1 Der Kunde ist verpflichtet die eingestellten Inhalte auf seiner Internetseite als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt Unique-Webdesign von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
7.2 Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und die Inhalte seiner Internetseite nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde Unique-Webdesign unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.000,00 ( in Worten: zweitausend Euro).
7.3 Unique-Webdesign ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von unzulässigen Inhalten, ist Unique-Webdesign berechtigt, den Vertrag zu sperren. Unique-Webdesign wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
8. Pflichten des Kunden
Der Kunde sichert zu, dass die Unique-Webdesign von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Unique-Webdesign jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Unique-Webdesign binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere
- Name und postalische Anschrift des Kunden,
- Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Internetseite,
- Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Internetseite.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware / Dienstleistung bleibt Unique-Webdesign bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus laufender Geschäftsverbindung vorbehalten. Beim Zugriff Dritter – insbesondere des Gerichtsvollziehers – auf Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von Unique-Webdesign hinweisen und Unique-Webdesign unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden die durch solche Zugriffe entstehen, trägt der Käufer. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind uns unverzüglich zu melden. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Die hierdurch entstehenden Kaufgeldforderungen anderer Abnehmer gelten bereits bei ihrer Entstehung in voller Höhe mit allen Nebenrechten sicherheitshalber als an uns abgetreten. Der Käufer verpflichtet sich, auf Verlangen die Namen der Drittschuldner und die Höhe seiner Forderungen mitzuteilen.
9.2. Die Originale (z.B. Illustrationen) sind, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an Unique-Webdesign zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
10. Digitale Daten
10.1. Unique-Webdesign ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
10.2. Der Kunde stellt Unique-Webdesign alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von Unique-Webdesign sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.
11. Browserkompatibilität
11.1. Unique-Webdesign ist nicht verpflichtet, dass Webseiten zu allen Browsern kompatibel sind. Jeder Browser hat spezifische Eigenschaften, häufig sind diese Eigenarten abhängig vom verwendeten Betriebssystem oder auch wirtschaftlichem Interesse. Trotz vorhandenen Standards werden diese oft nicht eingehalten, damit sich einzelne Browser von der Masse abheben. Der Browseranbieter selbst ist verantwortlich für die Darstellung von Websites.
11.2. Die Usability einer Webseite wird dadurch benachteiligt, dass jeder Browser eine andere Anforderung stellt und eine Webseite gegebenfalls anders darstellt.
12. Werbung
Werbung für Leistungen von Unique-Webdesign innerhalb eines Projekts des Kunden (z.B. Banner-, Pop-up-Werbung) bedürfen keiner zusätzlichen schriftlichen, mündlich oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.
13. Rechtstexte
Unique-Webdesign nutz den eRecht24 Datenschutz-Generator.
Der eRecht24 Datenschutz-Generator erstellt eine Muster-Datenschutzerklärung für Ihre Websites und Kundenprojekte und setzt die bekannten Vorgaben der DSGVO zum aktuellen Zeitpunkt um.
Die Texte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es handelt sich aber gleichwohl um ein Muster. Da eRecht24 Ihre konkrete Website und die dort erfolgende Datenverarbeitung nicht kennen oder überprüfen, können wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen.
Viele datenschutzrechtliche Fragen können nur für den Einzelfall beantwortet werden. Jede Datenschutzerklärung sollte deshalb nur nach einer individuellen anwaltlichen Prüfung verwendet werden. Generatoren können keine Rechtsfragen prüfen oder Aussagen über die Rechtmäßigkeit der auf den Websites verwendeten Tools, Dienste und Plugins treffen. Der Generator ist kein Ersatz für eine anwaltliche Beratung zu konkreten Datenschutzfragen. Weisen Sie als Agentur/ Webdesigner auch Ihre Kunden darauf hin, dass Sie nur einen Mustertext liefern und die finale rechtliche Prüfung im Verantwortungsbereich des Websitebetreibers liegt. Hiermit weist Unique-Webdesign darauf hin, dass nur einen Mustertext geliefert und die finale rechtliche Prüfung im Verantwortungsbereich des Websitebetreibers liegt.
Aus diesen Gründen müssen wir die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausschließen, wenn diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Die erzeugten Texte unterliegen dem Schutz des Urheberrechts. Die Übernahme dieser Texte durch Wettbewerber ist untersagt.
14. Hosting
14.1. Der Auftraggeber ist im vollen Umfang für den Hoster (beispielsweise IONOS, Strato, webgo,…) verantwortlich. Dies beinhaltet unter anderem die Domains, Zertifikate, Daten, Zugänge und Backups.
14.2. Ausfälle vom Hoster können von Unique-Webdesign nicht beeinflusst werden.
14.3. Zahlt der Auftraggeber die mit dem Hoster vereinbarten Kosten nicht, kann Unique-Webdesign das Projekt nicht wiederherstellen.
15. Widerrufsbelehrung
Sofern der Kunde ein Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde (Fernabsatzvertrag), steht dem Kunden das unten beschriebene gesetzliche Widerrufsrecht zu:
Widerrufbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Unique-Webdesign, Bgm-Geier-Straße 50, 86668 Karlshuld.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
Bitte beachten Sie: Nach den gesetzlichen Regeln besteht z.B. kein Widerrufsrecht bei eindeutigem Zuschnitt auf die persönlichen Bedürfnisse (z. B. Registrierung einer Domain nach Kundenwunsch). Weiterhin besteht kein Widerrufsrecht, wenn wir Ihnen Software auf einem Datenträger liefern und der gelieferte Datenträger von Ihnen entsiegelt wird.
16. Schlussbestimmung
16.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
16.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von Unique-Webdesign.
16.3. Der Käufer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage von Unique-Webdesign gespeichert und automatisch verarbeitet werden.
16.4. Eine E-Mail, versehen mit unserer E-Mail-Adresse, gilt als Unterschrift. Das gilt auch für E-Mails von Kunden. Vereinbarungen per Fax sind ebenso rechtsgültig.
(Stand: 19.11.2023)